- Berechtigung
-
Nur Befugte dürfen die Kletteranlage beklettern. Befugt sind
- Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
- Teilnehmer von Kletterkursen der Kletterschule Frankenjura.
-
Nicht klettern dürfen
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ohne Aufsicht eines
befugten Erwachsenen.
- Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
wenn sie ohne Aufsicht bzw. ohne Einverständniserklärung
eines erwachsenen Befugten sind.
- Personen, die die Kletteranlage gewerblich und
kommerziell nutzen wollen.

- Zugriff
Der Hallenbetreiber und seine Beauftragten haben das Recht, die Benutzer zu kontrollieren.
- Haftung
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Jeder ist grundsätzlich für die eigene
Sicherheit verantwortlich und
klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
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Zur Sicherung müssen alle Haken / Umlenkeinrichtungen
benutzt werden.
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Durch das Betreten der Anlage versichert der Benutzer, dass er
über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht
in die Gefahren des Kletterns verfügt.
-
Auf persönliches Eigentum muss jeder selbst achten. Der Betreiber
haftet nicht für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände oder
Kleidung. Dies gilt auch bei kostenloser kurzfristiger Nutzung
der Umkleideschränke.
pdf-Downloads
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- Kletterregeln
-
Die ausgehängten Informationsblätter "Sportklettern",
"Sicher klettern in Hallen" etc. sind zu beachten.
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Soloklettern (Klettern ohne Sicherungspartner) ist verboten.
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Kletterer und Sichernder müssen gewichtsmäßig ausgewogen sein.
Der Sichernde darf maximal 30 Prozent leichter sein. Kinder bis
10 Jahre dürfen keine Jugendlichen und Erwachsenen sichern.
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Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und
Verletzungsgefahren verbunden. Deshalb ist - auch im eigenen
Interesse - eine anerkannte Sicherungstechnik anzuwenden.
Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik
und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Es dürfen nur
anerkannte / zugelassene Sicherungsgeräte verwendet werden.
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Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen
eingehängt werden, um so das Risiko beim Sturz klein zu halten.
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Für die Vorstiegsrouten muss ein mindestens 40 m langes
Seil verwendet werden.
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Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen
Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen
zu erfolgen. Bei den Umlenkungen darf nur ein Seil eingehängt werden.
-
An allen überhängenden Wänden des Innenraumes
besteht besonders
beim Topropen erhöhte Pendelsturzgefahr. Vom Kletterer wird gefordert,
durch umsichtiges Verhalten (z.B. größerer Abstand zum benachbarten
Kletterer) die Gefahr für sich und andere gering zu halten.
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Es ist verboten, barfuss oder in Strümpfen zu klettern.
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Künstliche Klettergriffe und -tritte unterliegen
keiner Normung.
Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und
dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen.
Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit und
Zuverlässigkeit der Griffe und Tritte.
- Veränderungen, Beschädigungen
-
Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen
dürfen weder neu angebracht noch verändert, markiert oder beseitigt werden.
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Lose oder beschädigte Fortbewegungs- bzw.
Sicherungselemente sind dem Personal unverzüglich zu melden.
- Sonstiges
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Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Glasflaschen /
Glasbehälter etc. dürfen wegen möglicher Verletzungsgefahr nicht mit in die
Anlage gebracht werden.
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Es dürfen keine Tiere in die Kletteranlage
mitgebracht werden.
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Lautes Rufen und Schreien sind zu unterlassen.
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Klettern unter Alkohol- / Drogeneinfluss ist verboten.
- Hausrecht
Das Hausrecht übt der Betreiber oder von ihm
beauftragte Personen aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt,
kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.
Nürnberg, 01.01.2010
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